Ferienwohnung Katzheim

 

Gastvertrag:

 

Der Gastaufnahmevertrag wird von  beiden Parteien (Anbieter und Mieter) einvernehmlich bei der Wohnungsreservierung abgeschlossen.

 

Der Vertrag tritt in Kraft sobald die Wohnung zugesagt oder bereitgestellt wird (schriftlich oder mündlich).

 

Bei Nicht oder Teilinanspruchnahme der Ferienwohnung verpflichtet sich der Gast den vereinbarten Preis, abzüglich der eingesparten Aufwendungen

(Wasser, Strom usw.) zu begleichen.

 

Die Einsparungen bei Ferienwohnungen betragen 10 % der Endsumme.

 

Wenn der Vermieter die Wohnungen anderweitig vermieten kann, muss der Gast die anderweitig erzielte Summe nicht begleichen.

Bis zur Vermietung an andere Personen verpflichtet er sich zur Bezahlung der festgelegten Summe.

 

Der Vertrag kann nur mit Einverständnis beider Parteien im Einvernehmen aufgelöst werden.

 

Der Betriebsort  ist ausschließlich auch Gerichtsstand.

 

Wir empfehlen deshalb eine Reiserücktrittsversicherung  abzuschließen, um etwaige Folgekosten bei Krankheit oder Unfall usw. auszuschließen.

 

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